Kinder ab ca. 3 Jahren
Die Benutzungsgebühr ab 1. Januar 2024 beträgt im Kindergarten je angefangenen Monat bei einer täglichen Nutzungsdauer:
- von >4 bis 5 Stunden 140 €
- von >5 bis 6 Stunden 150 €
- von >6 bis 7 Stunden 160 €
- von >7 bis 8 Stunden 170 €
- von >8 bis 9 Stunden 185 €
- von >9 bis 10 Stunden 195 €
Die Mindestbuchung beträgt >4 bis 5 Stunden täglich.
Die Kindergartengebühren werden um den jeweils gewährten staatlichen Zuschuss gekürzt.
Kinder ab 1 Jahr
Die Benutzungsgebühr ab 1. Januar 2024 beträgt in der Kinderkrippe je angefangenen Monat bei einer täglichen Nutzungsdauer:
- von > 2 bis 3 Stunden 182 €
- von > 3 bis 4 Stunden 193 €
- von > 4 bis 5 Stunden 204 €
- von > 5 bis 6 Stunden 215 €
- von > 6 bis 7 Stunden 226 €
- von > 7 bis 8 Stunden 237 €
- von > 8 bis 9 Stunden 248 €
- von > 9 bis 10 Stunden 259 €
Die Krippengebühren werden auf Antrag bis zu 100 Euro bezuschusst.
Der Bildungs- und Betreuungsvertrag sowie die gebuchten Stunden gelten grundsätzlich für ein Jahr, also vom 01. September bis zum 31. August. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei Kinder unter einem Jahr wird ein Zuschlag von 30 Euro berechnet.
Ab KiGa-Jahr 2016: Die Gebühren fallen nach Kindergarten- bzw. Krippenzugehörigkeit an.
BRING- UND ABHOLZEITEN SIND IN DEN BUCHUNGSZEITEN ENTHALTEN.
Mittagessen
Kinder, die über Mittag im Kindergarten bleiben, haben die Wahl zwischen einem warmen Mittagessen oder Selbstverpflegung (Brotzeit). Warmes Mittagessen wird aus der Küche des Jugendhilfezentrums Pfaffendorf geliefert. Die Kinder decken ihren Platz gemeinsam ein. Das Essen wird in Schüsseln auf den Tischen serviert. Die Kinder nehmen sich das Essen eigenständig, um Selbsteinschätzung und Verantwortung zu üben. Das Essen kostet derzeit 2,50 Euro pro Mahlzeit.