Gebühren

Kinder ab ca. 3 Jahren

Die Benutzungsgebühr ab 1. Januar 2024 beträgt im Kindergarten je angefangenen Monat bei einer täglichen Nutzungsdauer:

  • von >4 bis 5 Stunden   140 €
  • von >5 bis 6 Stunden   150 €
  • von >6 bis 7 Stunden   160 €
  • von >7 bis 8 Stunden   170 €
  • von >8 bis 9 Stunden   185 €
  • von >9 bis 10 Stunden 195 €

Die Mindestbuchung beträgt >4 bis 5 Stunden täglich.

Die Kindergartengebühren werden um den jeweils gewährten staatlichen Zuschuss gekürzt.

 

Kinder ab 1 Jahr

Die Benutzungsgebühr ab 1. Januar 2024 beträgt in der Kinderkrippe je angefangenen Monat bei einer täglichen Nutzungsdauer:

  • von > 2 bis 3 Stunden   182 €
  • von > 3 bis 4 Stunden   193 €
  • von > 4 bis 5 Stunden   204 €
  • von > 5 bis 6 Stunden   215 €
  • von > 6 bis 7 Stunden   226 €
  • von > 7 bis 8 Stunden   237 €
  • von > 8 bis 9 Stunden   248 €
  • von > 9 bis 10 Stunden 259 €

Die Krippengebühren werden auf Antrag bis zu 100 Euro bezuschusst.

Der Bildungs- und Betreuungsvertrag sowie die gebuchten Stunden gelten grundsätzlich für ein Jahr, also vom 01. September bis zum 31. August. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei Kinder unter einem Jahr wird ein Zuschlag von 30 Euro berechnet.

Ab KiGa-Jahr 2016: Die Gebühren fallen nach Kindergarten- bzw. Krippenzugehörigkeit an.

BRING- UND ABHOLZEITEN SIND IN DEN BUCHUNGSZEITEN ENTHALTEN.

 

Mittagessen

Kinder, die über Mittag im Kindergarten bleiben, haben die Wahl zwischen einem warmen Mittagessen oder Selbstverpflegung (Brotzeit). Warmes Mittagessen wird aus der Küche des Jugendhilfezentrums Pfaffendorf geliefert. Die Kinder decken ihren Platz gemeinsam ein. Das Essen wird in Schüsseln auf den Tischen serviert. Die Kinder nehmen sich das Essen eigenständig, um Selbsteinschätzung und Verantwortung zu üben. Das Essen kostet derzeit 3,00 Euro pro Mahlzeit.